Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Allgemeines / Vertragsabschluss / Geltungsbereich
Alle Lieferungen und Leistungen der Novo Solution erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Dies gilt auch für Folgeaufträge, unabhängig davon, ob bei dem einzelnen Folgegeschäft nochmals ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug genommen wird. Angebote von Novo Solution erfolgen freibleibend, sie sind grundsätzlich eine Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung über ein Bestellformular aufzugeben. Es handelt sich bei dieser Bestellung um ein verbindliches Angebot im Rechtssinne, das Novo Solution durch Lieferung und schlüssiges Handeln oder durch eine Auftragsbestätigung annehmen kann. Mit Lieferung der bestellten Dienstleistung und Softwarekomponenten oder Zugang der Auftragsbestätigung kommt ein Vertrag über die Lieferung zwischen dem Käufer und Novo Solution zustande (im Folgenden „Vertrag“). Abweichend von dem vorstehend beschriebenen Zustandekommen des Vertrages kann Novo Solution dem Käufer ein verbindliches Angebot unterbreiten, welches der Käufer annehmen kann, so dass ebenso ein Vertrag zustande kommt. Die von Novo Solution zur Auftragsabwicklung und Lizenzierung erwarteten Informationen sind vom Kunden rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
Mit Lieferung der bestellten Artikel sind zugleich die Leistungspflichten des Vertrages erfüllt. Es handelt sich bei dem Vertrag grundsätzlich nicht um ein Dauerschuldverhältnis, es sei denn, das die gelieferten Komponenten weiterer Unterstützungsdienstleistung der Novo Solution bedarf. Sofern und soweit hierdurch ein über den Vertrag hinausgehendes Dauerschuldverhältnis begründet wird, bedingt dies einen gesonderten Wartungsvertrag.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
Für Lieferungen und Leistungen gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Bestellung, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise verstehen sich ohne sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Unsere Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Novo Solution über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach Diskont-Überleitungsgesetz zu berechnen. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegen genommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und dieser rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden ist.
3. Lieferfristen
Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der unwidersprochen ausgeführten oder bestätigten Bestellung. Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Käufer alle erforderlich Angaben und Unterlagen übergeben hat, welche für die Ausführung des Auftrages notwendig sind. Lieferverzögerungen, die durch unbekannte Änderungen der Datenstrukturen verursacht werden und/oder nicht von uns zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend. Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so ist die Schadensersatzpflicht von Novo Solution im Falle von einfacher Fahrlässigkeit auf die Auftragshöhe begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
4. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang
Lieferungen mit eingeschränktem Leistungsumfang und Teilprogrammierungen durch Novo Solution sind zulässig, soweit dies dem Käufer zumutbar ist. Der Versand und Bereitstellung von Programmen, Softwarelizenzen und Daten erfolgen im persönlichen Vor-Ort-Termin, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Mit der Bereitstellung durch Novo Solution gilt die Lieferung als erbracht.
5. Widerrufsrecht, Kulanz, Abnahmeverweigerung
Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht. Zur Rücknahme ist Novo Solution nur bei einer Lieferung nicht bestellter Ware verpflichtet. Bei Rücknahme- oder Gutschriftersuchen, deren Ursache Novo Solution nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch Novo Solution. Es wird eine Storno- /Bearbeitungsgebühr von 15% des Rechnungsbetrags fällig. Nimmt ein Käufer die Lizenzen oder Dienstleistungen nicht ab, so ist Novo Solution berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 15% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen.
6. Eigentumsvorbehalt Bestimmungen
Novo Solution behält sich alle Eigentumsrechte bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.) vor. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer Novo Solution unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Käufers ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritten aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages an Novo Solution ab.
7. Gewährleistung / Haftungsausschluss
Bestimmungen zu Gewährleistung und Haftung sind in den Lizenzbestimmungen geregelt. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch zehn Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377, 387 HGB. Soweit ein Mangel der Lieferungen oder Dienstleistungen vorliegt, ist Novo Solution nach seiner Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzleistung berechtigt. Ist Novo Solution zu Ersatzlieferungen nicht bereit oder in der Lage, schlägt die Mängelbeseitigung mindestens zweimal fehl oder sind Ersatzlieferung bzw. Mängelbeseitigung für den Käufer unzumutbar, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen.
8. Rücktritt bei Vermögensverschlechterung
Novo Solution kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt werden.
9. Verwendung von Kundendaten / Datenschutz
Novo Solution verarbeitet alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden (als Auftragsverarbeiter) und dessen Mandaten (als datenschutzrechtlicher Verantwortlicher) zur Auftragsabwicklung betreffen, gemäß des Bundesdatenschutzgesetzes und der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, geschieht dies auf Grundlage eines Vertrages zur (Unter-)Auftragsverarbeitung, der automatisch mit Zustandekommen des Vertrages über die Lieferung der Konvertierungsprogramme zustande kommt.
10. Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den § 4 HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, Naumburg vereinbart. Novo Solution ist auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.
11. Salvatorische Klausel
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.
Stand 10.04.2025
Novo Solution
Friedrich-Nietzsche-Straße 3
06618 Naumburg
Tel.: +49 3445 7589459
E-Mail: kontakt@novo-solution.org
Web:
www.novo-solution.org
Geschäftsführung: Nicole Franz